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   BGH, 03.04.1951 - 2 StR 82/51   

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https://dejure.org/1951,2869
BGH, 03.04.1951 - 2 StR 82/51 (https://dejure.org/1951,2869)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1951 - 2 StR 82/51 (https://dejure.org/1951,2869)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1951 - 2 StR 82/51 (https://dejure.org/1951,2869)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines Strafantrags des Verletzten bei Körperverletzungen - Objektive Strafbarkeitsbedingung einer Rauschtat i.S.d. § 330a Strafgesetzbuch (StGB)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 25.11.1938 - 1 D 765/38

    1. Der § 330 a StGB. ist auch dann anwendbar, wenn der Täter gegen den Genuß

    Auszug aus BGH, 03.04.1951 - 2 StR 82/51
    Als Bedingung der Strafbarkeit muss dann nur noch hinzukommen, dass er in diesem Zustande eine mit Strafe bedrohte Handlung begeht, d.h. den äusseren Tatbestand einer Strafvorschrift mit natürlichem Willen erfüllt (RGSt 73, 11, 179; Leipziger Kommentar 7. Aufl. § 330 a, Anm. 3; Olshausen Ergänzungsband § 330 a, Anm. 5 a; Schönke, Kommentar zum StGB 5. Aufl. § 330 a, Anm. I-IV).
  • RG, 23.09.1941 - 1 D 325/41

    Hat die StA. die Anklage wegen Verbrechens wider die Sittlichkeit in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 03.04.1951 - 2 StR 82/51
    Eine ausdrückliche in das Protokoll aufzunehmende Erklärung ist entgegen der Ansicht der Revision nicht erforderlich (RGSt 75, 341; 76, 8).
  • BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61
    Danach kann die Staatsanwaltschaft bis zur rechtskräftigen Entscheidung, also noch im Verfahren vor dem Revisionsgericht, in einer besonderen Form nicht bedürftigen, von Entschlüssen und Stellungnahmen des strafantragsberechtigten Verletzten unabhängigen Erklärung des besondere öffentliche Interesse an der Verfolgung leichter vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzungen bejahen und damit eine ihrer Beurteilung vorbehaltene, das Gericht bindende Voraussetzung für die Aburteilung dieser Straftaten schaffen (vgl. BGHSt 6, 282; ferner Urteile vom 3. April 1951 - 2 StR 82/51 -, vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 369/51 -, vom 4. März 1952 - 1 StR 529/51 -, vom 17. Januar 1956 - 5 StR 535/55 - und vom 4 Mai 1956 - 5 StR 86/56).
  • BGH, 12.04.1951 - 4 StR 78/50

    Kenntnis bzgl. der Neigung zur Begehung von Straftaten im Rauschzustand als

    Die strafrechtliche Verwirklichung dieses Vorwurfs hängt allerdings von der vom Täter selbst zu erfüllenden weiteren Bedingung ab, dass dieser im Zustand der Bewusstseinsstörung eine mit Strafe bedrohte Handlung begeht (Urt. des 2. Strafsenats v. 3. April 1951 - 2 StR 82/51); diese sieht das Gesetz als ein zwingendes Beweisanzeichen für die Gemeingefährlichkeit des Berauschten an.
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